AGB


1. Auftragserteilung:
Ein Auftrag gilt erst als erteilt, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die in unseren Drucksachen enthaltenen Unterlagen, wie Maß- und Gewichtsangaben, Abbildungen und Beschreibungen, sind nur annähernd maßgebend, ohne dass eine Verbindlichkeit zur Benachrichtigung über erfolgte Abänderungen besteht. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor; sie dürfen ohne unsere Genehmigung anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden. Der Besteller übernimmt für die von ihm zu liefernden Unterlagen, wie Zeichnungen, Lehren, Muster oder dergleichen, volle Verbindlichkeit. Mündliche Angaben über Abmessungen und dergleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Für Unterlagen, die der Besteller zur Verfügung stellt, trägt er die volle Verantwortung hinsichtlich des gewerblichen Rechtsschutzes. Muster werden nur mit Eigentumsvorbehalt geliefert. Abrufaufträge sind innerhalb max. 12 Monaten bzw. einer vereinbarten Laufzeit zu erfüllen.

2. Preise:
Die Preise verstehen sich ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto und Wertversicherung nicht ein. Das gleiche gilt bei Teillieferungen und Eilsendungen. Verpackung und Versand erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit.

3. Zahlungsbedingungen:
Die Zahlungen sind in EURO ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Aufträge mit weniger als € 75,- Nettowert werden mit € 20,- Bearbeitungsgebühr beaufschlagt. Bei verspäteter Zahlung werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe des von unserer Bank für Kreditinanspruchnahme in Anrechnung gebrachten Satzes berechnet. Die Zurückhaltung der Zahlungen oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich der Zinsen und der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung, auch Dritten gegenüber vor. Wir sind bei der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes berechtigt, außer den nachgewiesenen Aufwendungen eine zusätzliche Unkostenpauschale von 10 % des Verkaufspreises zu berechnen. Lieferung an uns unbekannte Firmen erfolgt nur gegen Voreinsendung des Betrages. Bei Zahlungseinstellung oder Konkurs des Bestellers ist die Kaufpreisforderung sofort fällig.

4. Lieferzeit:
Die Lieferzeit wird gerechnet vom Tage der Auftragsbestätigung bis zur Absendung vom Werk. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen voraus. Unvorhergesehene Hindernisse – gleichviel, ob sie in unserem Werk selbst oder bei unseren Unterlieferanten eintreten –, wie: Fälle höherer Gewalt, politische Einwirkungen, Arbeitsausstände, Ausschusswerden oder andere unverschuldete Verzögerungen in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, für die Industrie allgemeine Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, sonstige Betriebsstörungen, Verzögerung bei der Beförderung, entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen. Die Lieferzeit wird in solchen Fällen angemessen verlängert. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorhandenen Lieferverzugs eintreten. Ein Anspruch des Bestellers auf Entschädigung bei Lieferzeitüberschreitung besteht nicht.

5. Versand:
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Auf dem Transport abhanden gekommene oder beschädigte Waren werden von uns nur auf Grund einer neuen Bestellung gegen Berechnung der jeweils gültigen Preise ersetzt. Versicherung gegen Transportschäden übernehmen wir nur bei ausdrücklichem Auftrag des Bestellers für dessen Rechnung nach bestem Ermessen. Abweichungen von dem Lieferschein oder der Rechnung sind unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich zu melden.

6. Mängelhaftung:
Fehlerhafte Werkzeuge werden innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist kostenlos ersetzt. Für Werkzeuge, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen, ferner nicht für Schäden infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektrochemischer oder elektrische Einflüsse, Witterungs- oder anderer Natureinflüsse. Alle Aufträge, insbesondere Aufträge mit abnormalen Maßen und Sonderanfertigungen, werden von uns bestätigt. Der Kunde ist verpflichtet diese Auftragsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und eventuelle Unstimmigkeiten sofort richtig zustellen. Der Text unserer Auftragsbestätigung ist für die Ausführung des Auftrages maßgebend.

7. Sonderwerkzeuge:
Bei Bestellung nicht katalogmäßiger Artikeln darf die Liefermenge um ca. 10 % der Bestellmenge über- oder unterschritten werden. Bei Bestellmenge bis 5 Stück um 1 Stück, bei Bestellmenge 6 bis 20 Stück um 2 Stück. Berechnet wird die Liefermenge.

8. Sonstiges:
Einkaufsbedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben. Alleiniger Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebender Streitigkeiten ist D-88471 Laupheim. Die Verbindlichkeit vorstehender Lieferbedingungen wird durch die Unwirksamkeit einzelner Punkte nicht berührt.

9. Rohstoffzuschläge:
Wir behalten uns vor variable Rohstoffzuschläge gesondert zu berechnen. Für HSS und HSS/E : Legierungszuschlag (LZ) und für HM, VHM, Cermet, PKD/PKB: Rohstoffteuer-ungszuschlag (RTZ)