Ø 39 H7, spiralrechtsschneidend, linksspiral, Morsekelschaft DIN 228BDie Maschinenreibahlen der DIN 208 können für alle Grund- und Durchgangslöcher in der Einzel- und Serienfertigung eingesetzt werden.
Ø 20 H7, geraderechtsschneidend, Morsekelschaft DIN 228BDie Maschinenreibahlen der DIN 208 können für alle Grund- und Durchgangslöcher in der Einzel- und Serienfertigung eingesetzt werden. Für Bohrung mit unterbrochenem Schnitt (z.B. Querbohrungen) sollten spiralgenutete Reibahlen eingesetzt werden.
Ø 13 H7, geraderechtsschneidend, stirnschneidend, Morsekegelschaft DIN 228BZur besseren Führung der Reibahle dienen breite Rundschliff-Fasen, die jedoch nicht zerspanen. Die Stirnreibahle ist zur Bearbeitung mit genau festgelegten Stichmaßen sowie für hintereinanderliegende Bohrungen, die nach dem Reibvorgang einwandfrei zu einander fluchten müssen, bestens geeignet.Die Reibahlen folgen nicht dem vorgearbeiteten Loch, da der Stirnschnitt eine etwaige Verschiebung der Werkzeug- und Bohrungsmittelachse weitestgehend ausgleicht. Zur besseren Schmiermittelzufuhr ist jede zweite Nute durchgefräst.
Ø 40 H7, spiralrechtsschneidend, linksspiral, Morsekelschaft DIN 228BDie Maschinenreibahlen der DIN 208 können für alle Grund- und Durchgangslöcher in der Einzel- und Serienfertigung eingesetzt werden.
Ø 30 H7, geraderechtsschneidend, stirnschneidend, Morsekegelschaft DIN 228BZur besseren Führung der Reibahle dienen breite Rundschliff-Fasen, die jedoch nicht zerspanen. Die Stirnreibahle ist zur Bearbeitung mit genau festgelegten Stichmaßen sowie für hintereinanderliegende Bohrungen, die nach dem Reibvorgang einwandfrei zu einander fluchten müssen, bestens geeignet.Die Reibahlen folgen nicht dem vorgearbeiteten Loch, da der Stirnschnitt eine etwaige Verschiebung der Werkzeug- und Bohrungsmittelachse weitestgehend ausgleicht. Zur besseren Schmiermittelzufuhr ist jede zweite Nute durchgefräst.
Ø 22 H7, geraderechtsschneidend, Morsekelschaft DIN 228BDie Maschinenreibahlen der DIN 208 können für alle Grund- und Durchgangslöcher in der Einzel- und Serienfertigung eingesetzt werden. Für Bohrung mit unterbrochenem Schnitt (z.B. Querbohrungen) sollten spiralgenutete Reibahlen eingesetzt werden.
Ø 38 H7, spiralrechtsschneidend, linksspiral, Morsekelschaft DIN 228BDie Maschinenreibahlen der DIN 208 können für alle Grund- und Durchgangslöcher in der Einzel- und Serienfertigung eingesetzt werden.
Ø 16 H7, schälrechtsschneidend, 45° linksspiral (schäl), Morsekelschaft DIN 228BMaschinen-Schälreibahlen sind nur für Durchgangsloch geeignet. Die weiten Spanräume lassen höhere Schnittgeschwindigkeiten und größere Vorschübe zu. Sie haben eine reduzierte Zähnezahl und erreichen bei gleicher Schnittgeschwindigkeit gegenüber herkömmlichen Reibahlen trotz bis zu 100% höherem Reibaufmaß eine saubere, ratterfreie Oberfläche.
Ø 21 H7, schälrechtsschneidend, 45° linksspiral (schäl), Morsekelschaft DIN 228BMaschinen-Schälreibahlen sind nur für Durchgangsloch geeignet. Die weiten Spanräume lassen höhere Schnittgeschwindigkeiten und größere Vorschübe zu. Sie haben eine reduzierte Zähnezahl und erreichen bei gleicher Schnittgeschwindigkeit gegenüber herkömmlichen Reibahlen trotz bis zu 100% höherem Reibaufmaß eine saubere, ratterfreie Oberfläche.
Ø 35 H7, spiralrechtsschneidend, linksspiral, Morsekelschaft DIN 228BDie Maschinenreibahlen der DIN 208 können für alle Grund- und Durchgangslöcher in der Einzel- und Serienfertigung eingesetzt werden.
Ø 43 H7, geraderechtsschneidend, Morsekelschaft DIN 228BDie Maschinenreibahlen der DIN 208 können für alle Grund- und Durchgangslöcher in der Einzel- und Serienfertigung eingesetzt werden. Für Bohrung mit unterbrochenem Schnitt (z.B. Querbohrungen) sollten spiralgenutete Reibahlen eingesetzt werden.
Ø 60 H7, geraderechtsschneidend, Morsekelschaft DIN 228BDie Maschinenreibahlen der DIN 208 können für alle Grund- und Durchgangslöcher in der Einzel- und Serienfertigung eingesetzt werden. Für Bohrung mit unterbrochenem Schnitt (z.B. Querbohrungen) sollten spiralgenutete Reibahlen eingesetzt werden.
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TZ (3,8%) ab 01.01.2024
Bitte beachten Sie: zum 01.01.2024 wurde ein Teuerungszuschlag (TZ) von 3,8% auf unsere Preise eingeführt! Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme!
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